Anwaltshaftung – Wenn der eigene Anwalt Fehler macht

Das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist hoch. Doch auch Juristen sind nicht unfehlbar. Wenn durch anwaltliche Beratungsfehler, Unkenntnis der Rechtslage oder reine Schlamperei ein Prozess verloren geht oder finanzielle Nachteile entstehen, greift die Anwaltshaftung. Herr Rechtsanwalt Roeske übernimmt in Berlin-Kreuzberg die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Regressansprüche gegen Berufskollegen.

Typische Haftungsfälle: Fristen und Strategie


Ein verlorener Prozess allein begründet noch keinen Haftungsanspruch. Es muss ein objektiver Pflichtverstoß vorliegen. Zu den häufigsten Fehlern, die wir für Sie prüfen, gehören:

Unvollständiger Vortrag: Der Anwalt hat entscheidende Beweise oder Fakten, die Sie ihm geliefert haben, bei Gericht nicht vorgetragen.

Fristversäumnis: Der Anwalt hat die Berufungsfrist oder Verjährungsfrist verpasst. Dies ist der klassische Haftungsfall.

Falschberatung: Der Anwalt hat Sie in einen aussichtslosen Prozess getrieben oder Sie über Prozessrisiken und Kosten nicht aufgeklärt.

Zudem hat Herr Rechtsanwalt Roeske 2008 eine Ausbildung zum Konflikt-Mediator absolviert, die es ihm ermöglicht, ein Konfliktschlichtungsverfahren anzubieten, welches versucht unter der Leitung eines unparteiischen Dritten (des Mediators) im direkten Gespräch eine dauerhafte und zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten herbeizuführen.

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Der Schaden und die Versicherung

Ziel des Regresses ist es, Sie so zu stellen, wie Sie stünden, wenn der Anwalt korrekt gearbeitet hätte (sog. Differenzhypothese). Das Gute für Sie als Geschädigten: Jeder zugelassene Rechtsanwalt in Deutschland muss eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Ihre Ansprüche richten sich faktisch oft gegen diese Versicherung, was die Durchsetzbarkeit von Schadensersatz – auch bei hohen Summen – sichert.

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Verfahren in der Anwaltshaftung sind „Prozesse im Prozess“. Wir müssen dem Gericht nicht nur den Fehler des Kollegen nachweisen, sondern auch hypothetisch belegen, dass Sie den ursprünglichen Prozess gewonnen hätten. Dies erfordert hohe juristische Präzision und die Bereitschaft, Konflikte auch gegen Berufsträger konsequent auszutragen.

Unsere Leistungen im Detail:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten von Regressansprüchen
  • Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung des Gegners
  • Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz
  • Abwehr unberechtigter Honorarforderungen bei Schlechtleistung
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